Ihre Präqualifizierung durch unabhängige Experten.
Die VMC Präqualifikation GmbH ist Ihre Präqualifizierungsstelle und kompetenter Ansprechpartner in Sachen Präqualifikation im Rahmen des PQ VOB-Verfahrens.
Die Kriterien der Präqualifikation sind durch die Eignungsnachweise und Ausschlusstatbestände nach § 6 VOB/A, die in Anlage 1 der Leitlinie dargestellt sind, gegeben. Die Präqualifikation erfolgt gemäß Einteilung der Leistungsbereiche, die in Anlage 2 der Leitlinie aufgelistet sind. Die Online-Liste präqualifizierter Unternehmen wird vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. im Internet unter www.pq-verein.de geführt. Aus dieser Liste ergibt sich die Gültigkeit der jeweiligen Präqualifikation.
Die VMC PQ-Datenbank ist ein bilateral webbasierender Internet-Zugang zur Erlangung der Präqualifizierung von Bauunternehmern, um in die Online-Liste präqualifizierter Unternehmen, gemäß " Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens vom 25.04.2005 (in der jeweiligen gültigen Fassung)" , aufgenommen zu werden.
Wichtiger Hinweis für interessierte Unternehmen:
Grundsätzlich können nur solche Unternehmen präqualifiziert werden, die die geforderten Kriterien zur Präqualifikation nach der gültigen Leitlinie zur Gänze erfüllen. Eine Grundvoraussetzung zu einer Präqualifikation ist demnach auch, dass das beantragende Unternehmen drei abgeschlossene Geschäftsjahre nachweisen kann.
Die Präqualifikation gliedert sich in zwei Phasen:
Juni 2010
Die VOB 2009 ist mit 10.6.2010 in Kraft getreten.
September 2009
SGB IV Buch tritt in Kraft..
Ab 1.10.2009 entfällt laut
§ 28e die entsprechende Generalunternehmerhaftung
beim Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen.
Weiters wurde die Haftungsgrenze auf
€ 275.000,00 gesenkt.