Ihre Präqualifizierung durch unabhängige Experten.
Die VMC Präqualifikation GmbH ist Ihre Präqualifizierungsstelle und kompetenter Ansprechpartner in Sachen Präqualifikation im Rahmen des PQ VOB-Verfahrens.
Die Kriterien der Präqualifikation sind durch die Eignungsnachweise und Ausschlusstatbestände nach § 6 VOB/A, die in Anlage 1 der Leitlinie dargestellt sind, gegeben. Die Präqualifikation erfolgt gemäß Einteilung der Leistungsbereiche, die in Anlage 2 der Leitlinie aufgelistet sind. Die Online-Liste präqualifizierter Unternehmen wird vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. im Internet unter www.pq-verein.de geführt. Aus dieser Liste ergibt sich die Gültigkeit der jeweiligen Präqualifikation.
Die VMC PQ-Datenbank ist ein bilateral webbasierender Internet-Zugang zur Erlangung der Präqualifizierung von Bauunternehmern, um in die Online-Liste präqualifizierter Unternehmen, gemäß " Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens vom 25.04.2005 (in der jeweiligen gültigen Fassung)" , aufgenommen zu werden.
Wichtiger Hinweis für interessierte Unternehmen:
Grundsätzlich können nur solche Unternehmen präqualifiziert werden, die die geforderten Kriterien zur Präqualifikation nach der gültigen Leitlinie zur Gänze erfüllen. Eine Grundvoraussetzung zu einer Präqualifikation ist demnach auch, dass das beantragende Unternehmen drei abgeschlossene Geschäftsjahre nachweisen kann.
Die Präqualifikation gliedert sich in zwei Phasen:
ACHTUNG: Neue Dokumente, AGB und Gebührenordnung mit 2012!
Mit 01.01.2012 gelten neue AGB und Gebühren (siehe unter Downloads). Außerdem wurden sämtliche VMC-Eigenerklärungen und Formulare überarbeitet und sind ab nun für die PQ zu verwenden.
SOKA-Bau: Umstellung von Unbedenklichkeits-bescheinigung auf Enthaftungsbescheinigung
bis 13.07.2012 findet die Umstellung von UBB auf EHB statt. Näheres entnehmen Sie dem Rundschreiben 1/2011 des PQ-Vereins.
Die entsprechende Vollmacht finden Sie unter Downloads.
seit März 2011
ist die VMC Präqualifikation GmbH auch in München vertreten.
Juni 2010
Die VOB 2009 ist mit 10.06.2010 in Kraft getreten.
September 2009
SGB IV Buch tritt in Kraft..
Ab 01.10.2009 entfällt laut
§ 28e die entsprechende Generalunternehmerhaftung
beim Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen.
Weiters wurde die Haftungsgrenze auf
€ 275.000,00 gesenkt.